Rechtsprechung
BGH, 18.08.2022 - 4 ARs 14/21 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 42 IRG
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (Anrufung des Bundesgerichtshofs: Zulässigkeit, Erledigung des Ersuchens um Vollstreckungshilfe, Ausnahmefall, prozessuale Überholung, generelle Relevanz der Vorlegungsfrage, voraussichtlich keine rechtzeitige Entscheidung durch ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 42 Abs 2 IRG, § 77 Abs 1 IRG, § 206a StPO
Zulässigkeit einer Vorlagefrage bei Erledigung des zugrunde liegenden Rechtshilfeverfahrens - IWW
- Wolters Kluwer
Vollstreckungsverjährung des § 87n Abs. 2 IRG i.V.m. § 34 OWiG
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollstreckungsverjährung des § 87n Abs. 2 IRG i.V.m. § 34 OWiG
- rechtsportal.de
Vollstreckungsverjährung des § 87n Abs. 2 IRG i.V.m. § 34 OWiG
- datenbank.nwb.de
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2022, 356
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.07.1988 - 4 ARs 18/88
Auslieferung eines Verfolgten zur Vollstreckung von Restfreiheitsstrafen - …
Auszug aus BGH, 18.08.2022 - 4 ARs 14/21
Dies ist in der Regel zu verneinen, wenn es auf diese Frage nicht mehr ankommen kann, weil die Voraussetzungen, die zu ihrer Vorlegung geführt haben, im Zeitpunkt der Entscheidung durch den BGH prozessual überholt sind (BGH, Beschluss vom 21. Juli 1988 - 4 ARs 18/88, NStZ 1988, 505).Überdies haben die niederländischen Justizbehörden das Rechtshilfeersuchen am 24. September 2020 zurückgenommen, sodass das zur Entscheidung vorgelegte Vollstreckungshilfeverfahren auch aus diesem Grund seine Erledigung gefunden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 1988 - 4 ARs 18/88, NStZ 1988, 505).
Ein solcher Ausnahmefall wurde angenommen, wenn damit zu rechnen ist, dass sich die Vorlegungsfrage jederzeit wieder stellen kann, jedoch auch in den künftigen Fällen eine rechtzeitige Entscheidung durch den Bundesgerichtshof voraussichtlich nicht möglich sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 1985 - 4 ARs 10/85, BGHSt 33, 310, 314; Beschluss vom 21. Juli 1988 - 4 ARs 18/88, NStZ 1988, 505).
- BGH, 11.03.1981 - 4 ARs 18/80
Ersuchen der italienischen Botschaft um Auslieferung eines österreichischen …
Auszug aus BGH, 18.08.2022 - 4 ARs 14/21
Eine Vorlegung nach § 42 Abs. 2 IRG ist nur zulässig, wenn die Rechtsfrage für das anhängige Rechtshilfeverfahren von Bedeutung ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. März 1981 - 4 ARs 18/80, BGHSt 30, 55, 58 zu § 27 Abs. 2 DAG;… Schierholt in Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl., § 42 IRG Rn. 6). - BGH, 10.09.1985 - 4 ARs 10/85
Zulässigkeit der Vorlegung einer Rechtsfrage bei prozessualer Überholung durch …
Auszug aus BGH, 18.08.2022 - 4 ARs 14/21
Ein solcher Ausnahmefall wurde angenommen, wenn damit zu rechnen ist, dass sich die Vorlegungsfrage jederzeit wieder stellen kann, jedoch auch in den künftigen Fällen eine rechtzeitige Entscheidung durch den Bundesgerichtshof voraussichtlich nicht möglich sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 1985 - 4 ARs 10/85, BGHSt 33, 310, 314; Beschluss vom 21. Juli 1988 - 4 ARs 18/88, NStZ 1988, 505).