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   BGH, 18.08.2022 - 4 ARs 14/21   

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https://dejure.org/2022,26129
BGH, 18.08.2022 - 4 ARs 14/21 (https://dejure.org/2022,26129)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2022 - 4 ARs 14/21 (https://dejure.org/2022,26129)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2022 - 4 ARs 14/21 (https://dejure.org/2022,26129)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 42 IRG
    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (Anrufung des Bundesgerichtshofs: Zulässigkeit, Erledigung des Ersuchens um Vollstreckungshilfe, Ausnahmefall, prozessuale Überholung, generelle Relevanz der Vorlegungsfrage, voraussichtlich keine rechtzeitige Entscheidung durch ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 356
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.07.1988 - 4 ARs 18/88

    Auslieferung eines Verfolgten zur Vollstreckung von Restfreiheitsstrafen -

    Auszug aus BGH, 18.08.2022 - 4 ARs 14/21
    Dies ist in der Regel zu verneinen, wenn es auf diese Frage nicht mehr ankommen kann, weil die Voraussetzungen, die zu ihrer Vorlegung geführt haben, im Zeitpunkt der Entscheidung durch den BGH prozessual überholt sind (BGH, Beschluss vom 21. Juli 1988 - 4 ARs 18/88, NStZ 1988, 505).

    Überdies haben die niederländischen Justizbehörden das Rechtshilfeersuchen am 24. September 2020 zurückgenommen, sodass das zur Entscheidung vorgelegte Vollstreckungshilfeverfahren auch aus diesem Grund seine Erledigung gefunden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 1988 - 4 ARs 18/88, NStZ 1988, 505).

    Ein solcher Ausnahmefall wurde angenommen, wenn damit zu rechnen ist, dass sich die Vorlegungsfrage jederzeit wieder stellen kann, jedoch auch in den künftigen Fällen eine rechtzeitige Entscheidung durch den Bundesgerichtshof voraussichtlich nicht möglich sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 1985 - 4 ARs 10/85, BGHSt 33, 310, 314; Beschluss vom 21. Juli 1988 - 4 ARs 18/88, NStZ 1988, 505).

  • BGH, 11.03.1981 - 4 ARs 18/80

    Ersuchen der italienischen Botschaft um Auslieferung eines österreichischen

    Auszug aus BGH, 18.08.2022 - 4 ARs 14/21
    Eine Vorlegung nach § 42 Abs. 2 IRG ist nur zulässig, wenn die Rechtsfrage für das anhängige Rechtshilfeverfahren von Bedeutung ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. März 1981 - 4 ARs 18/80, BGHSt 30, 55, 58 zu § 27 Abs. 2 DAG; Schierholt in Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl., § 42 IRG Rn. 6).
  • BGH, 10.09.1985 - 4 ARs 10/85

    Zulässigkeit der Vorlegung einer Rechtsfrage bei prozessualer Überholung durch

    Auszug aus BGH, 18.08.2022 - 4 ARs 14/21
    Ein solcher Ausnahmefall wurde angenommen, wenn damit zu rechnen ist, dass sich die Vorlegungsfrage jederzeit wieder stellen kann, jedoch auch in den künftigen Fällen eine rechtzeitige Entscheidung durch den Bundesgerichtshof voraussichtlich nicht möglich sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 1985 - 4 ARs 10/85, BGHSt 33, 310, 314; Beschluss vom 21. Juli 1988 - 4 ARs 18/88, NStZ 1988, 505).
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